Infos Festival
Busfahrplan
Der Nachtbus "Steila Surselva" ist an beiden Abenden für euch unterwegs.
Den Fahrplan gibts hier
Parkplätze
Genügend Gratis-Parkplätze stehen vor der Halle zur Verfügung.
Festivalbändel
Tickets sind an der Tageskasse gegen Festivalbändel einzutauschen. Die Bändel müssen während des ganzen Festivals straff ums Handgelenk getragen werden.
Beschädigte oder lose Bändel werden nicht ersetzt.
Sanität
Ein Sanitätsposten ist während des Festivals vorhanden.
Verpflegung
Bars mit verschiedenen Getränken und unser Grillmeister sorgen für das leibliche Wohl.
Behinderte
Für Rollstuhlfahrer steht unsere Galerie zur Verfügung, die eine gute Sicht auf die Bühne bietet.
Aufnahmen
Fotografie-, Bild- und Tonaufnahmen von den am Festival auftretenden Musikerinnen und Musikern, auch für persönlichen Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt!
Gehörschutz
An der Kasse werden kostenlos Gehörschutzpfropfen verteilt.
AVB
1. Allgemeines:
Das Festival findet bei jeder Witterung statt. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Das Mitbringen von Glaswaren, Stroh und Feuerwerkskörpern ist verboten. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber bzw. Eintrittskarteninhaber die Vertragsbedingungen des Veranstalters.
2. Vertragsbindung:
Eine vertragliche Bindung entsteht durch den Erwerb der Eintrittskarte und ausschliesslich zwischen dem Erwerber und Inhaber und dem Veranstalter.
3. Handel von Eintrittskarten:
Der Erwerb von Eintrittskarten des Veranstalters zwecks Weiterverkauf (Handel) ist generell untersagt.
4. Eintrtt ins Festivalgelände:
Die Eintrittskarte wird am Haupteingang, gegen einen entsprechenden Bändel getauscht. Das Bändel berechtigt zum Eintritt in den Konzertsaal während den publizierten öffnungszeiten. Beschädigte und nicht fest um das Handgelenk getragene Bändel berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der obengenannten Leistungen. Der Sicherheitsdienst des Veranstalters führt an sämtlichen Eingängen und entlang dem Fesitvalareal, während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Verlorene und beschädigte Eintrittskarten oder Kontrollarmbänder werden nicht ersetzt.
5. Lärmimmissionen:
Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der Konzerte. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. An der Kasse werden Gehörschutzpfropfen abgegeben. Die Veranstalterin lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.
6. Schadenersatzansprüche:
Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher oder statutarischer Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
7. Mitbringen von Gegenständen:
Das Mitbringen von Glaswaren, Getränken, sowie Waffen aller Art ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus dem Konzertsaal. Weitere rechtliche Schritte behält sich die Veranstalterin ausdrücklich vor. Der Sicherheitsdienst des Veranstalters führt an sämtlichen Eingängen und entlang dem Fesitvalareal, während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheitskontrollen durch. Den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
8. Rückweisung von Personen:
Der von dem Veranstalter eingesetzte Sicherheitsdienst hat das Recht Personen den Einlass auf das abgesperrte Festivalgelände aus wichtigen Gründen (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann ein wichtiger Grund darstellen.
9. Rückerstattungsanspruch:
In keinem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten.
10. Fotografie, Bild – und Tonaufnahmen:
Ton und Bildaufnahmen von den am Festival auftretenden Musiker/Innen, für den persönlichen Gebrauch sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Im Falle von Zuwiderhandlungen lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab.
11. Programmänderungen:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
12. Parkierungsmöglichkeiten
Es sind ausschliesslich, die signalisierten Festivalparkplätze zu benützen. Beim Parkieren ist den Anweisungen der Verkehrs-Security unbedingt Folge zu leisten. Das Parkieren von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Falsch parkierte Fahrzeuge werden auf Kosten des Besitzers abgeschleppt.
13. Fundsachen/Diebstahl:
Der Veranstalter ist für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände nicht verantwortlich. Fundsachen werden nach dem Festival im Sport- und Kulturzentrum Disentis deponiert.
14. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB):
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Veranstalters sind integrierender Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte abgeschlossen wurde..
15. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Gerichttsstand und Erfüllungsort ist Disentis/Mustér.